Das diesjährige Seminar zur Mitbestimmung in der Justiz fand in der Zeit vom 7. bis 8. September zum Thema „Personalentwicklung“ statt. Das Fortbildungsreferat des Ministeriums unterstützte uns vorbildlich und auch die Tagungsstätte in Schmochtitz öffnete die Scheune für die abendliche Zusammenkunft.
Die Personalentwicklung in der Justiz steht vor vielfältigen Herausforderungen. Es wäre übertrieben zu behaupten, wir hätten sie alle an diesen zwei Tagen gelöst, aber es kamen einige interessante Aspekte zur
Sprache. Z.B. erläuterte Herr Dr. Ross offen und ungeschminkt die Situation aus der Sicht des Ministeriums. Dort ist man stolz darauf, dem Finanzministerium zusätzliche Stellen abgerungen zu haben, mit denen langfristig die zu erwartenden Altersabgänge zumindest teilweise aufgefangen werden sollen. Die Politik bei der Lebenszeiternennung kam ebenso zur Sprache wie die der Verteilung der neu ernannten Kollegen bei den Staatsanwaltschaften, die notwendige Verjüngung einzelner Gerichte und die Belastung bei den
Verwaltungsgerichten.
Wer schon einmal Konflikte im Büro erlebt hat, weiß, wie schwierig es ist, diese zu lösen oder sich aus verfahrenen Situationen zu befreien. Frau Pokern erläuterte die Methode der Supervision anhand von
Beispielen. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, mit dem einzeln oder in einer Gruppe frische Lösungsansätze für ein auf den ersten Blick aussichtsloses Problem gefunden werden soll. Auch die Frage der Anerkennung und Wertschätzung wurde hier durch die Teilnehmer thematisiert. Hier besteht, da waren wir uns alle einig, erheblicher Verbesserungsbedarf.
Personalentwicklung kümmert sich auch um Beförderungen. Dr. Grünberg, Vizepräsident des OVG, erläuterte die Pflichten der Beurteiler nach aktueller Rechtsprechung und legte dar, was die Beurteilten zu erwarten haben und worauf sie achten müssen.
Schließlich berichtete Frau Ackermand vom aktuellen Stand des Projektes E-Akte – ein Thema, das uns auch in den nächsten Jahren sicher noch beschäftigen wird. Hier war vor allem auf die Prozessvereinbarung zwischen
dem Ministerium, dem Landesrichterrat, dem Landesstaatsanwaltsrat und dem Hauptpersonalrat hinzuweisen. Diese regelt, wann welche Mitbestimmungstatbestände bei dem Projekt E-Akte anzuwenden sind, welche
Fristen gelten und womit zum aktuellen Stand Einverständnis besteht.
Zwischendurch lockerten Kollegen, die eine Zeit außerhalb der sächsischen Justiz verbracht haben, das Seminar mit mehr oder weniger exotischen Berichten auf. Jürgen Schmidt berichtete von der Tätigkeit bei der
Staatskanzlei, Andreas Stadler von den Reisen mit dem 3. Senat des Bundesverfassungsgerichts, Franziska Böhm von Projekten mit der GIZ in Georgien und Kambodscha, ich von einem Projekt in Russland und schließlich Annegret Schubert von ihrer Tätigkeit bei der Landesdirektion, BAMF Chemnitz. In Punkto Exotik hat sie mit ihrem Bericht deutlich gewonnen. Um Abenteuer zu erleben, reicht eine Abordnung zur Hochzeit der Flüchtlingskrise an das BAMF völlig aus. Fazit: Es gibt für alle die, die etwas Abwechslung in ihren Berufsalltag bringen möchten, deutlich mehr Möglichkeiten als eine Abordnung zum OLG, ans Ministerium oder zur Generalstaatsanwaltschaft.
Insgesamt konnten wir eine gelungene Veranstaltung verbuchen und hoffen auch bei der nächsten Auflage auf rege Beteiligung.
Karin Schreitter-Skvortsov