2016


SRV Aktuell zum Jahreswechsel 2016/2017

Zum Jahreswechsel

Im Dezember 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu. Mit unserer Arbeit haben wir einen großen Erfolg erzielt. Aufgrund unserer Aktivitäten und Verhandlungen hat der Sächsische Landtag in Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von 2015 eine Nachzahlung von Bezügen und eine Erhöhung unserer Besoldung ab Juli 2016 um 2,61 % beschlossen. Die Nachzahlungen für 2011 – 2016, 1. Halbjahr sind auf unseren Konten eingegangen. Das war ein hartes Stück Arbeit bis dahin.

 

Ich danke allen Mitgliedern für die Unterstützung durch Beitragszahlungen, die Teilnahme an unserer Widerspruchsaktion 2011 und die Zustimmung zu dem ausgehandelten Ergebnis.

 

Weitere Aufgaben stehen vor uns. Das Ministerium hat das Projekt für die Einführung einer elektronischen Akte eingesetzt. Dabei soll das von Baden-Württemberg ebenfalls genutzte Programm pilotiert werden. Wir werden dieses Projekt kritisch und konstruktiv begleiten, damit ein für uns gut zu bedienendes Arbeitsinstrument zum Einsatz kommt.

 

Im kommenden Jahr werden wir auch wieder das Thema Besoldung auf unserer Tagesordnung haben. Es finden wieder Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder statt. Da werden wir wieder daran erinnern, dass eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Ergebnisse erfolgen muss, um den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen.

 

Schließlich werden wir die Möglichkeit nutzen, weiter für eine Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten

beim Justizministerium und beim Landtag zu werben. Bereits Ende Januar gibt es ein weiteres Treffen mit dem Ministerium, um Reformmöglichkeiten des Sächsischen Richtergesetzes zu erörtern.

 

Ich wünsche eine frohe Weihnachtszeit sowie

ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2017.

Herzliche Grüße

Ihr

Reinhard Schade

 

SRV Aktuell vom 1. Dezember 2016

Informationen zur Klarstellung über die letzte Bezügemitteilung wegen der Besoldungsnachzahlung

 

Wegen der Informationen zur Besoldungsnachzahlung in den aktuellen Bezügemitteilungen sind Unklarheiten und Fragen aufgetaucht. Der SRV hat sich informiert und Folgendes erfahren:

 

  1. Für Rückfragen ist laut Bezügemitteilung eine kostenpflichtige Service-Hotline geschalten. Nach Auskunft des SMF ist damit gemeint, dass die normalen Telefongebühren anfallen. Es ist keine 0800-gratis-Nummer. Es fallen aber darüber hinaus keine weiteren Gebühren an.
  2. Die Höhe der Steuerabzüge. Dass die Nachzahlung zu versteuern ist, ist selbstverständlich. Weil es sich um eine Nachzahlung handelt, findet grundsätzlich § 34 EStG Anwendung. Dieser wirkt sich aber auch einkommensabhängig unterschiedlich aus. Eine Erläuterung ist unter http://www.lsf.sachsen.de/16569.html#article17100 und dort bei Frage 4.1 zu finden. Außerdem will das SMF ab 1. Dezember 2016 die ausführlichen Darlegungen zur Nachzahlung versenden.

SRV Aktuell vom 28. September 2016

Arbeitsgruppe zum Personalentwicklungskonzept Justiz eingerichtet

Leute mit Ideen gesucht

 

Der Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins hat sich auf seiner Vorstandssitzung am 28. September 2016 in Chemnitz unter anderem mit dem Personalentwicklungskonzept der Justiz beschäftigt. Dazu bestehen teilweise schon eigene Überlegungen, die im Vorstand kontrovers diskutiert wurden. Einig sind sich die Vorstandsmitglieder darüber, dass eine Ernennung der Assessoren auf Lebenszeit nach drei Jahren erfolgen sollte, wie es das Gesetz auch als Regelfall vorsieht. Außerdem soll die Laufbahndurchlässigkeit erhalten bleiben.

 

Zur Vorbereitung einer tiefgründigen Diskussionsgrundlage hat der Vorstand in diesem Zusammenhang beschlossen, eine Arbeitsgruppe „Personalentwicklungskonzept“ einzurichten. Wer sich darin mit seinen eigenen Ideen einbringen möchte, meldet sich bitte bis zum 31. Oktober 2016 bei Dr. Hartwig Kasten, Tel. 0341 595 7206, hartwig.kasten@sgl.justiz.sachsen.de.

 

Landtag beschließt Besoldungserhöhung

 

Die Bemühungen unter anderem des Sächsischen Richtervereins zur Besoldungsanpassung haben nun endlich Früchte getragen: Am 28. September 2016 hat der Sächsische Landtag das „Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung“ beschlossen, das rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist.

 

Nach Mitteilung des Staatsministeriums der Finanzen ist vorgesehen, die Nachzahlung für den Zeitraum 2011 bis 30. Juni 2016 mit den Dezemberbezügen 2016 auszuzahlen und die Aufnahme der Zahlung der linearen

Erhöhung rückwirkend zum 1. Juli 2016 mit den Januarbezügen 2017 zu veranlassen. Ergänzende Informationen stehen auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern und Finanzen in einem umfangreichen FAQ zum Thema „Gesamtalimentation“ zur Verfügung, http://www.lsf.sachsen.de/16569.html.

 

Gerade bei diesem Thema sollte uns bewusst sein: Je mehr Mitglieder der Sächsische Richterverein hat, desto größer ist unsere Schlagkraft gegenüber dem Finanzminister.

SRV Aktuell vom 20. Juli 2016

Auf Basis der Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen und dem DGB, der GdP, dem DBB, dem SBB und dem SRV hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf in den sächsischen Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf entspricht aus unserer Sicht der getroffenen Vereinbarung.

  

Parallel fand ein Erörterungstermin im Finanzministerium am 23.05.2016 statt, an dem auch der Landesvor-sitzende des SRV teilnahm. Bereits hier kündigte das Ministerium an, voraussichtlich erst Ende des Jahres die Zahlungen vornehmen zu können.

  

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gab es am 17.06.2016 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf

der Staatsregierung vor dem Haushalts- und Finanzausschuss.

  

Der Ausschuss wird sich jedoch erst im September mit der Angelegenheit befassen und eine Entscheidung treffen. Danach wird dem Plenum des Landtags das Gesetz zur Entscheidung zugeleitet, so dass mit einem Beschluss des Gesetzes im Herbst zu rechnen ist.

  

Zahlungen sind derzeit Seitens des Finanzministeriums für den Jahreswechsel angekündigt.

  

Der SRV wird sich gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen dafür einsetzen, dass zeitnah zumindest die zum 01.06.2016 vorgesehene Vergütungserhöhung – vorbehaltlich der späteren gesetzlichen Umsetzung – erfolgt.

SRV Aktuell vom 6. April 2016

In der gestrigen außerordentlichen Mitgliederversammlung des Sächsischen Richtervereins haben die Mitglieder der Beteiligung des SRV an der Vereinbarung zwischen dem sächsischen Finanzministerium und den Spitzenverbänden von Beamten und Richtern über die Eckwerte für die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung in Sachsen zugestimmt.

 

In der Versammlung war etwa ein Drittel der Mitglieder des SRV persönlich anwesend oder hatte einen Vertreter bevollmächtigt. Der Gesamtvorstand des SRV hatte die Zustimmung zu der Vereinbarung beantragt. Die Mitgliederversammlung entschied einstimmig.

 

Zuvor hatten die seitens des SRV an den Gesprächen zwischen dem Finanzministerium und den Spitzenverbän-den Beteiligten, Landesvorsitzender Reinhard Schade und Vorstandsmitglied Dr. Andreas Stadler, über den Ablauf der Gespräche und den Inhalt der Vereinbarung sowie die Rolle des SRV in den Gesprächen informiert. Sie haben ausgeführt, dass das Finanzministerium mit großer Offenheit bei der Vorstellung der für eine Ge-samtlösung nötigen Zahlenwerken aufgetreten sei. Sie haben zudem die gegen einzelne Punkte der Vereinba-rung sprechenden Argumente offen gelegt und deutlich gemacht, dass das gefundene Ergebnis als Gesamtre-gelung zu verstehen sei und nur als solche verfassungsrechtlich tragbar erscheine. 

 

Nunmehr wird der SRV den Gesetzentwurf unterstützen, der die niedergelegten Eckwerte umsetzt, und nach dem Inkrafttreten dieser Regelungen seinen Mitgliedern die Beendigung insoweit anhängiger Rechtsstreite empfehlen.

 

Die Bedeutung der Gespräche und der Entscheidung der Mitgliederversammlung reicht weit über den Einzelfall hinaus. Mit dem SRV hat erstmals ein Spitzenverband von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen an Besol-dungsgesprächen teilgenommen und damit einen neuen Standard gesetzt. Voraussetzung dieses Erfolges war die hohe Mobilisierung der Richter und Staatsanwälte in den Aktionen für eine amtsangemessene Alimentation. Ihre Stimmen hat der SRV sachlich und mit Nachdruck in die Gespräche eingeführt und im Zusammenwirken mit den anderen Spitzenverbänden im Interesse der Mitglieder ein tragfähiges Ergebnis erzielt. Diesen Weg wird der SRV weitergehen. Die Mitglieder unterstützen diesen Kurs. Das Ergebnis zeigt, was sächsische Richter und Staatsanwälte mit einem starken Berufsverband erreichen können.

SRV Aktuell vom 23. März 2016

Einigung bei Gesprächen der Spitzenverbände und des SRV mit dem Finanzministerium zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015.

 

Am heutigen frühen Morgen haben die Beteiligten der Gespräche zur Umsetzung des Beschlusses des Bundes-verfassungsgerichts vom 17. November 2015 eine Einigung erzielt.

 

Kernpunkte sind, dass für die Zeit bis Juni 2016 für alle Besoldungsgruppen prozentual einheitliche Einmalzah-lungen mit unterschiedlichen Höhen für die einzelnen Jahre erfolgen; zum 1. Juli 2016 wird die Besoldungs-tabelle um 2,61 % erhöht.

 

Die Höhe der Einmalzahlungen ist so bemessen, dass von den drei ersten Vergleichsparametern der ersten Prüfungsstufe des Bundesverfassungsgerichts der niedrigste den Schwellenwert von 5,0 % nicht erreicht. Die Höhe der Tabellenanhebung berücksichtigt aus Sicht des SRV die Schwellenwerte und andere besoldungsrele-vante Umstände. Welche Werte sich für die einzelnen Jahre, Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen in etwa ergeben, ist in der anliegenden Tabelle dargestellt (Fehlermarge ca. +/- 20 € zzgl. Prognoseungewissheit ab 2017). Zudem werden die Familienzuschläge ebenfalls zum 1. Juli 2016 um 2,61 % erhöht; dagegen entfallen die pauschalierten Leistungsanteile der Besoldung.

 

Der Landesvorsitzende Reinhard Schade hat diese Vereinbarung nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsgremien unterschrieben. Die beiden an den Gesprächen auf SRV Seite Beteiligten, Landesvorsitzender Reinhard Schade und Vorstandsmitglied Dr. Andreas Stadler, werden das Verhandlungsergebnis dem Gesamt-vorstand vorstellen und der für den 5. April 2016, 15:00 Uhr, in Dresden, vorgesehenen außerordentlichen Mitgliederversammlung (Einladung folgt noch) zur Annahme vorschlagen. Dort werden auch die Details der Verhandlungen und der Erwägungen erörtert. Da das Verhandlungsergebnis ein Gesamtpaket darstellt, halten wir es für mit unserer bisher geäußerten Auffassung zum Inhalt der Entscheidung des Bundesverfassungsge-richts für vereinbar.

SRV Aktuell vom 19. Februar 2016

SRV an Gesprächen mit dem Finanzministerium beteiligt

 

Inzwischen wird auf unsere Forderung hin auch der SRV an den Gesprächen des Finanzministeriums mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB) und Beamtenverbänden (sbb) für die Umsetzung der Ent-scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sächsischen Besoldung als beteiligt. Erstmals haben Richter und Staatsanwälte damit eine Stimme in Gesprächen, die ihre Besoldung und Versorgung unmittelbar betreffen.

 

Als Ziel haben die Verhandlungsparteien – noch ohne Beteiligung des SRV – eine verfassungskonforme, faire und „akzeptable“ Besoldungsregelung für Vergangenheit und Zukunft formuliert. Uns geht es darum, die Unter-alimentation dauerhaft zu beseitigen, indem die Besoldung an die fortschreitenden allgemeinen wirtschaftli-chen und finanziellen Verhältnisse angepasst wird, wie das Bundesverfassungsgericht es ausgedrückt hat. Nur so ist auch der Besoldungsfrieden wiederherzustellen.

 

Die nächsten Gespräche werden schwierig. Wir werden aber mit aller Entschiedenheit für dieses Ziel eintreten.

Kontakt:

Sächsischer Richterverein

info@richtervereinsachsen.de