2022


SRV Aktuell vom 24. Juni 2022

SRV Vorstandswahlen - Vorsitzender Reinhard Schade im Amt bestätigt


Am 21. Juni 2022 fand die diesjährige Mitgliederversammlung statt, verbunden mit der „langen Nacht der Justiz“. Die Coronazahlen erlaubten es uns, diese Veranstaltung in Präsenz durchzuführen. Wesentlicher Tagesordnungspunkt der Mitgliederversammlung bildete die Neuwahl des Landesvorstandes. Die folgenden Kandidatinnen und Kandidaten wurden gewählt und haben die Wahl angenommen:


Vorsitzender: RiLG Reinhard Schade


Vorstandsmitglieder: RiinLG Katja Arndt, RiSG Dr. Alexander Brech, StA Franz, WauRiAG Dr. Stefan Henke, RiinLSG Esther Kemper, RiAG Frank Ponsold, RiinAG Romy Scharf, OStAin Karin Schreitter-Skvortsov, VRiLG Hans Weiß, RiLSG Andreas Zimmer.


Die konstituierende Sitzung des neuen Vorstandes wird in der 28. Kalenderwoche stattfinden.


Der Kassenbericht und der Kassenprüfbericht verzeichneten nur positive Meldungen. Der Verein steht auf einer soliden finanziellen Grundlage und konnte so in diesem Jahr die Dampferfahrt für Assessoren problemlos finanzieren.


Dem bisherigen Landesvorstand wurde Entlastung erteilt. Die Vorstandsmitglieder Dr. Hartwig Kasten, Franziska Heerwig, Michael Wehnert und Dr. Andreas Stadler sind nicht mehr zur Wahl angetreten. Ihnen gebührte der besondere Dank des Vorsitzenden. Dr. Andreas Stadler vertritt unsere Interessen nunmehr im Präsidium des Deutschen Richterbundes.


Inhaltlich wagte sich die Ministerin im Anschluss an die Mitgliederversammlung an ein Referat zur Ersatzfreiheitsstrafe, wobei sie ihre ablehnende Haltung betonte. Sowohl dafür als auch für die Politik der Stellenbesetzung beim SMJusDEG musste sie durchaus Kritik einstecken. Die Diskussionsfreude hat dies angeregt. Daran gilt es in den nächsten Gesprächen mit der Ministerin anzuknüpfen.


Der Co-Vorsitzende des DRB, Joachim Lüblinghoff, hielt ebenfalls ein Grußwort.

 

SRV Aktuell vom 2. Mai 2022

DRB-Bundesvertreterversammlung - SRV-Vertreter ins Präsidium gewählt


Am Donnerstag und Freitag der vergangenen Woche trat turnusmäßig die Bundesvertreterversammlung (BVV) des Deutschen Richterbundes zusammen. Den SRV haben dort der Landesvorsitzende Reinhard Schade und die Vorstandsmitglieder Romy Scharf, die zuvor bereits an der Tagung der Assessorenvertreter teilgenommen hatte, und Dr. Alexander Brech vertreten.


Die BVV hat ein neues Führungsduo gewählt. Unser Bundesverband wird künftig von den Co-Vorsitzenden Andrea Titz (VPräsinLG Traunstein, BY) und Joachim Lüblinghoff (VRiOLG Hamm, NW) geführt.


Daneben wählte die BVV auch ein neues Präsidium. Wir freuen uns, dass unter den neu ins Präsidium gewählten Kolleginnen und Kollegen auch unser langjähriges Vorstandsmitglied Dr. Andreas Stadler ist. Viele haben da-von bereits durch unsere Meldungen in den sozialen Netzwerken und die Pressemitteilung des DRB erfahren. Zum ersten Mal ist ein SRV-Mitglied in diesem Gremium vertreten. Voraussichtlich wird er im Präsidium in den nächsten drei Jahren für das Thema Besoldung verantwortlich sein und so an seine engagierte Arbeit im Landesverband und in den Gesprächen mit dem Finanzministerium und den Spitzenverbänden der Beamten anknüpfen können. Gerade nachdem diese Gespräche zuletzt gescheitert waren und neue Rechtsstreitigkeiten absehbar sind, kann ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen nur nützlich sein.


Inhaltlich befasste sich die BVV daneben vor allem mit den Themen Audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafverfahren und Massenverfahren. Hinsichtlich der audiovisuellen Aufzeichnung hat die BVV das Präsidium beauftragt, den Prozess kritisch zu begleiten, aber keine Fundamentalopposition zu betreiben. Angesichts der klaren politischen Weichenstellungen müsse vor allem eine Lösung gefunden werden, die handhabbar ist und das Revisionsrecht unangetastet lässt. Das Phänomen der Massenverfahren reiche weit über den Dieselskandal hinaus und bedürfe einer breit angelegten Betrachtung. Eine Arbeitsgruppe hat dafür ein Papier als Diskussionsgrundlage erarbeitet.


Ein wichtiger Termin kann schon jetzt festgehalten werden: Der nächste RiStA-Tag findet vom 29. bis 31. März 2023 in Weimar statt. Nach dem corona-bedingten Ausfall im Jahr 2020 wird es im kommenden Jahr um „Programmiertes Recht“ gehen. Der RiStA-Tag wird mit spannenden Fortbildungsthemen aufwarten und ein einzigartiges Forum für den kollegialen Austausch bieten.

 

SRV Aktuell vom 25. März 2022

Besoldung - Böses Foul von DGB & GdP - SRV reagiert


In dieser Woche haben DGB und GdP ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit – mit drei Wochen Verzögerung – über den Abbruch der Besoldungsgespräche informiert und dabei auch den Vertretern des SRV unprofessionelles Verhalten und unzureichenden Entscheidungswillen vorgeworfen.


Diese Behauptungen weisen wir entschieden zurück!


Tatsache ist, dass wir bereit waren, das Lösungskonzept des Finanzministeriums als „vertretbar“ zu bezeichnen. Das war dem Finanzministerium aber nicht genug. Vielmehr sollten wir:

  •  das – verfassungsrechtlich offensichtlich hoch riskante und für alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger nachteilige – Konzept des Finanzministeriums politisch unterstützen und
  •  unseren Mitgliedern keine Widersprüche empfehlen – wissend, dass sie ohne Widerspruch künftig keine Nachzahlungen erhalten und so erhebliche Nachteile erleiden würden.

Das kam nicht in Betracht, denn niemals war, ist oder wird der SRV bereit sein, seinen Mitgliedern und allen anderen Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern zu schaden.


Genau das wäre geschehen, wären wir auf die Forderungen des Finanzministeriums eingegangen. Daran kann auch das Werbegeschenk des Krankenversicherungszuschlags, dem DGB und GdP nachtrauern, nichts ändern. Selbst in der niedrigsten Besoldungsgruppe entsprächen 70 € mehr im Monat (für Polizeibeamte nur 35 €) lediglich 3 % des Grundgehalts und damit weniger als der aktuelle Wert, in dem die Entwicklung der Besoldung hinter der der Tarifgehälter zurückbleibt. Unter diesen Umständen kann man nicht auch noch auf Rechtsbe-helfe und mögliche Nachzahlungen verzichten.


Der SRV wird niemals einen Zweifel daran zulassen, dass es allein die Interessen unserer Mitglieder und aller Beamten, Richter und Versorgungsempfänger sind, die wir vertreten!

SRV Aktuell vom 4. März 2022

Besoldungsgespräche abgebrochen

 

Die Gespräche zur Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestabstand der Besoldung zum Grundsicherungsniveau sind am gestrigen achten Termin ergebnislos abgebrochen worden.

 

Die außerordentliche Mitgliederversammlung des SRV vom 22. Februar 2022 hatte nach kontroverser Beratung und gegen die Stimmen einer erheblichen Minderheit unsere Vertreter in den Gesprächen ermächtigt, das Lösungsmodell des Finanzministeriums für „vertretbar“ zu erklären, wenn der DGB und der Beamtenbund diese Einschätzung teilen und der SRV weiterhin Widersprüche und Klagen gegen die Besoldung unterstützen darf.

 

Am Ende lag keine dieser Voraussetzungen vor.

 

Es blieb vor allem bei gravierenden inhaltlichen Differenzen. Sie machten es unmöglich, eine Formulierung zu finden, die beiden Seiten gerecht würde. Das Finanzministerium erwartete die Unterstützung seiner Vorstellungen. Unsere Vertreter sahen sich jedoch nicht in der Lage, Vorstellungen zu unterstützen, auf deren Mängel sie wiederholt hingewiesen hatten, ohne dass darauf eingegangen wurde. Bei der Berechnung des bestehenden Abstands zwischen Grundsicherung und Besoldung folgt das Finanzministerium nicht vollständig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Herstellen will es den nötigen Abstand, ohne die Grundsätze des Besoldungsrechts streng zu beachten. Dass sein Konzept letztlich Bestand haben wird, ist zwar nicht von vornherein ausgeschlossen. Aber wahrscheinlich ist es nicht. Das Konzept des Finanzministeriums ist alles andere als rechtssicher und fordert Widerspruch geradezu heraus. Das haben die Vertreter des SRV stets unmissverständlich dargelegt. Es wäre nicht ehrlich und sachgerecht, die verfassungsrechtlichen Risiken gegenüber dem Landtag zu verschweigen, zumal deshalb auch unkalkulierbare Haushaltsrisiken drohen.

 

Das Finanzministerium wird nun einen seinen Vorstellungen entsprechenden Gesetzentwurf in das politische Verfahren einbringen. Wir werden dort dessen Mängel und deren Konsequenzen offenlegen und schließlich für eine gerichtliche Überprüfung sorgen. Ungeachtet des Abbruchs der Gespräche fühlt sich der SRV weiter dem Besoldungsfrieden verpflichtet und ist bereit, seine Verantwortung für eine sachgerechte Lösung wahrzunehmen.

SRV Aktuell vom 31. Januar 2021

Mindestabstandsgebot - Corona-Sonderzahlung 

 

Am vergangenen Freitag fand das 6. Gespräch zwischen SMF, DGB, Beamtenbund und SRV zur Herstellung des Mindestabstands zwischen Besoldung und Grundsicherung statt. Erörtert wurde außerdem die vorgesehene Corona-Sonderzahlung als Teil der Tarifeinigung vom 29. November 2021.

 
Beim Thema Mindestabstandsgebot sah das SMF Gesprächsbedarf hinsichtlich der Aussagekraft des vom Bundesverfassungsgericht in seinen Berechnungen für die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung als 3. Parameter der ersten Prüfungsstufe herangezogenen Nominallohnindexes. Wir haben darauf hingewiesen, dass eine Abkehr von den Berechnungsmethoden des Bundesverfassungsgerichts die Rechtssicherheit einer Besoldungsregelung gefährden würde. Überdies haben wir gemeinsam mit DGB und Beamtenbund daran festgehalten, dass ohne eine tabellarische Komponente der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht rechtssicher hergestellt werden kann. Hierüber wird im nächsten Termin am 10. Februar 2022 weiter gesprochen werden. Dass sich das Finanzministerium nunmehr unter Zeitdruck sieht, kann für das weitere Verfahren nur förderlich sein.

 

Die Koalitionsfraktionen haben am 19. Januar einen Gesetzentwurf (LT-Drs. 7/8828) für eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € eingebracht, die aus steuerrechtlichen Gründen bis zum 31. März 2022 zu zahlen ist. Wir haben hierzu Stellung genommen. Im Gespräch vom Freitag wurde klar, dass der Anspruch tatsächlich von einem aktiven Dienstverhältnis am 29. November 2021 abhängen soll. Gegen eine solche Stichtagsregelung, die Personen benachteiligt, die im Laufe des Jahres 2021 in den Ruhestand getreten sind, haben wir erhebliche rechtliche Bedenken vorgebracht.

 

Die Übernahme der weiteren Elemente des Tarifvertrages (lineare Erhöhung um 2,8 % zum Dezember 2022) hat das Finanzministerium angekündigt. Wir haben auf das Erfordernis der volumengenauen Tarifübernahme verwiesen und werden uns dafür einsetzen, dass die weiteren 0,4 % des Tarifergebnisses, die im TV-L in außertabellarische Maßnahmen fließen (insb. in Verbesserungen beim Gesundheitspersonal) bei der Übertragung nicht außer Betracht bleiben. Auch hierüber wird am 10. Februar weiter gesprochen werden.

SRV Aktuell zum Jahreswechsel 2021/2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

herzlichen Dank für die Unterstützung des Richtervereins und die Arbeit für den Verband im vergangenen Jahr. Dieses Engagement hat uns die Möglichkeit, gegeben für die Interessen unseres Berufsstandes einzutreten und die zahlreichen Herausforderungen zu bewältigen.

 

Auch im neuen Jahr haben wir viel zu tun. Wir hoffen, dass uns die Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie nicht zu oft in die Quere kommen. Um dem zuvor zu kommen, werden wir die Mitgliederversammlung erst am 21.06.2022 durchführen. Bitte notieren sie sich schon jetzt den Termin.

 

Im Januar werden – hoffentlich - die Gespräche wegen der Besoldung fortgesetzt. Wahrscheinlich werden wir auch über die Übernahme des Ergebnisses der letzten Tarifrunde für den öffentlichen Dienst sprechen.

 

Die nun teilweise begonnene Einführung der elektronischen Akte und die Einarbeitungsphase werden wir weiterhin beobachten und kritisch begleiten.

 

Auf Bundesebene stehen nach der Vereidigung der neuen Bundesregierung zahlreiche Reformvorhaben an, zu denen der Deutsche Richterbund Stellungnahmen abgeben wird. Wir werden versuchen, dass unsere Sichtweise in die einzelnen Projekten einfließt.

 

Ich wünsche ein erfolgreiches, glückliches und gesundes Jahr 2022.

 

Freundlich grüßt

 

Reinhard Schade

 

Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins

Kontakt:

Sächsischer Richterverein

info@richtervereinsachsen.de