2018


SRV-Aktuell vom 29. Mai 2018

Nachzahlung wegen Ost-West-Anpassung und verzögerter Besoldungsanpassung 2008

 

Auf Nachfrage des SRV hat das Finanzministerium gestern bestätigt, dass die Nachzahlungen wegen der verfassungswidrig sozial gestaffelten Ost-West-Anpassung und Besoldungsanpassung 2008 mit der Auszahlung der Juli-Bezüge Ende Juni 2018 erfolgen werden.


Im Ergebnis mehrerer Gespräche im vergangenen Herbst über die Umsetzung des zugrundeliegenden
Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 hatten das Staatsministerium der Finanzen, die Beamtengewerkschaften und der Sächsischen Richterverein dem Landtag empfohlen, die verfassungswidrigen Regelungen zugunsten aller Betroffenen und nicht lediglich der Widerspruchsführer und Kläger zu ändern. Dem ist der Landtag gefolgt.


Damit werden alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger nun so gestellt, als hätten sie bereits ab Januar 2008 – statt erst ab Januar 2010 – „West-“Besoldung erhalten und als wäre die Besoldungserhöhung 2008 für den gehobenen und den höheren Dienst gemeinsam mit den übrigen Besoldungsgruppen 4 Monate früher erfolgt. Daher erhalten:

  • alle Staatsanwälte und Richter aller Besoldungsgruppen, die damals die auf 92,5 % abgesenkte „Ost-“Besoldung erhielten (Kollegen mit Ost-Ausbildung oder mit Ersternennung nach 1997), für die Jahre 2008 und 2009 die Differenz zur „West“-Besoldung nachgezahlt. Für diese Nachzahlung wird die Fünftel-Regelung in der Steuerprogression eingreifen;
  • alle Staatsanwälte und Richter aller Besoldungsgruppen eine Nachzahlung für die verzögerte Besoldungserhöhung 2008 in Höhe von 2,9 % der damaligen „West“-Bezüge für 4 Monate. Diese Nachzahlung betrifft nur ein Jahr und ist daher vollständig progressionswirksam zu versteuern.


Dass die Nachzahlung erst jetzt erfolgt, hatte das Finanzministerium frühzeitig angekündigt und nachvollziehbar begründet. Neben dem parlamentarischen Verfahren sind hierfür die nötigen Änderungen in der IT ursächlich gewesen. Wegen des Zeitablaufs und einer zwischenzeitlichen Systemumstellung im Landesamt für Steuern und Finanzen mussten zahlreiche Daten erst manuell rekonstruiert werden. Zudem musste die erforderlichen Programmierungen mit den sonstigen Programm-Aktualisierungen verzahnt werden.

Kontakt:

Sächsischer Richterverein

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