Nachzahlung wegen Ost-West-Anpassung und verzögerter Besoldungsanpassung 2008
Auf Nachfrage des SRV hat das Finanzministerium gestern bestätigt, dass die Nachzahlungen wegen der verfassungswidrig sozial gestaffelten Ost-West-Anpassung und Besoldungsanpassung 2008 mit der Auszahlung der Juli-Bezüge Ende Juni 2018 erfolgen werden.
Im Ergebnis mehrerer Gespräche im vergangenen Herbst über die Umsetzung des zugrundeliegenden
Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 hatten das Staatsministerium der Finanzen, die Beamtengewerkschaften und der Sächsischen Richterverein dem Landtag empfohlen, die
verfassungswidrigen Regelungen zugunsten aller Betroffenen und nicht lediglich der Widerspruchsführer und Kläger zu ändern. Dem ist der Landtag gefolgt.
Damit werden alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger nun so gestellt, als hätten sie bereits ab Januar 2008 – statt erst ab Januar 2010 – „West-“Besoldung erhalten und als wäre die
Besoldungserhöhung 2008 für den gehobenen und den höheren Dienst gemeinsam mit den übrigen Besoldungsgruppen 4 Monate früher erfolgt. Daher erhalten:
Dass die Nachzahlung erst jetzt erfolgt, hatte das Finanzministerium frühzeitig angekündigt und nachvollziehbar begründet. Neben dem parlamentarischen Verfahren sind hierfür die nötigen
Änderungen in der IT ursächlich gewesen. Wegen des Zeitablaufs und einer zwischenzeitlichen Systemumstellung im Landesamt für Steuern und Finanzen mussten zahlreiche Daten erst manuell
rekonstruiert werden. Zudem musste die erforderlichen Programmierungen mit den sonstigen Programm-Aktualisierungen verzahnt werden.