Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Seiten und unserer Arbeit!
Der Sächsische Richterverein ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen.
Der Verein streitet für die beruflichen Interessen aller Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und für die Entwicklung des Rechts auf demokratischer Grundlage.
Unsere nächsten Termine:
01.11.2023
Sitzung des Gesamtvorstands und
Assessorenveranstaltung in Chemnitz
Dezember 2023
Weihnachtsmarkttreffen der BG Leipzig (Termin wird noch bekannt gegeben)
11.03.2024
Sitzung des
Gesamtvorstands in Dresden
Der SRV lädt herzlich ein zur diesjährigen Assessorenveranstaltung!
Nachdem es vergangenes Jahr mit dem Schiff über den Markkleeberger See bei Leipzig ging, soll es uns in diesem Jahr am 01.11.2023 in die Villa Esche in Chemnitz verschlagen.
16:15 Uhr – 17:45 Uhr Führung durch die Villa Esche mit Infos zur Geschichte des Hauses und der
Familie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr Vortrag von Prof. Dr. Asbrock, Direktor des ZKFS e.V. zum Thema
„Kriminalitätsfurcht und Vertrauen in staatliche Institutionen. Aktuelle
Befunde und Hinweise für die Präventionspraxis“
Ab 19:00 Uhr Abendbrotessen in der Gaststätte der Villa Esche
Die Kosten für die Führung und das Abendbrotessen werden vom SRV und dessen Bezirksgruppe Chemnitz übernommen. Die Getränke sind hiervon ausgenommen.
Um verbindliche Teilnahmezusage an romy.scharf@agl.justiz.sachsen.de bis zum 20. Oktober 2023 wird gebeten!
+++ Tief im Osten … ist es besser. Viel besser, als man glaubt +++
Der Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins hat sich für seine Vorstandssitzung am 06.07.2023 auf den Weg nach Zittau gemacht, um sich dort aus erster Hand über die Situation am Amtsgericht
zu informieren.
Erste, wenn auch nicht neue Erkenntnis - ja Zittau liegt ganz schön tief im Osten.
Aber nein, bereits der Kaffee auf dem Marktplatz zeigte, dort herrscht keinesfalls tote Hose, sondern studentisches Flair und grenznahes Stimmengewirr. Der Trubel war so arg, dass wir uns leicht
verspäteten…
Im Amtsgericht fand sodann ein reger Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen statt.
Das Amtsgericht Zittau befindet sich - wie die gesamte sächsische Justiz - inmitten eines Ge-nerationenwechsels. Allerdings vor Ort bereits mit der Erfahrung und der daraus abgeleiteten Sorge,
dass die Stellennachbesetzungen (noch) schwieriger sein werden, als in anderen Bezirken.
Auf eine zuletzt ausgeschriebene Lebenszeitstelle gab es keine Bewerbung.
1 Assessorin und 2 Assessoren sind nun in der Straf- und Familienabteilung tätig; zwei der drei Assessoren verbringen ihr erstes Probejahr beim Amtsgericht.
Die dortige Geschäftsverteilung fiele leichter, wenn die Regelungen über die Nichtverwendung dienstjunger Assessoren als Betreuungs- und Familienrichter - wieder aus dem GVG gestrichen oder
zumindest auf Grund von Vorerfahrungen modifiziert - oder durch das Ministerium von vorneherein dienstältere Assessoren zugewiesen würden.
Alle drei Zittauer Assessoren haben entweder einen familiären Bezug zur Region oder zur Hochschule Zittau / Görlitz.
Naheliegend sprachen sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen dafür aus, die Hochschule zur Universität aufzuwerten und am besten neben Leipzig dort - und nicht in Dresden - eine 2. sächsische
Juristenfakultät zu eröffnen.
Dafür müsste der sächsische Staatsminister für Wissenschaft Sebastian Gemkow qua vorherigem Amt als Justizminister doch zu gewinnen sein. Wir werden diese Idee aufgreifen und als Verband
nachhaken.
Um die Bindung an Ostsachsen möglichst frühzeitig zu erhalten oder herzustellen, könnte man - so eine weitere Idee vor Ort - über ein Stipendiatenmodell nachdenken: Wer in Ostsachen studiert und
dort (auf längere Zeit) bleibt, erhält finanzielle Vorteile. Dies scheint uns jedenfalls gegenüber einer „Buschzulage“ vorzugswürdig
Die jungen Kolleginnen und Kollegen brachten zudem die Idee ein, das „Staatsanwaltsmodell“ mit einer Verwendung ausschließlich bei einer Staatsanwaltschaft und anschließender dortiger Ernennung
auch auf ausgewählte Gerichte auszudehnen.
Auch diese Idee werden wir als Verband in die laufende Überarbeitung der Personalgrundsätze
einbringen.
Hans Weiß
Widerspruchsaktion des SRV zur Besoldung
Aufruf zum Widerspruch gegen die Besoldung oder Versorgung für das Jahr 2022
Auch wer in vergangenen Jahren Widersprüche eingelegt hat, sollte es wieder tun!
Der SRV ruft dazu auf, Widerspruch gegen die
Besoldung und Versorgung des Jahres 2022
einzulegen. Widerspruch einzulegen
empfiehlt sich, denn die
aktuelle Rechtslage ist – was selbst das SMF weiß – verfassungswidrig und der aktuelle Entwurf
für die Umsetzung der
BVerfG-Entscheidung zum Mindestabstand der Besoldung von der
Grundsicherung (Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften) verfassungsrechtlich ungenügend. Zudem sieht er
keine rückwirkende automatische
Anhebung von Bezügen wegen
Prognosefehlern oder Fehleinschätzungen der Verfassungsmäßigkeit für Betroffene vor, die keinen Widerspruch
erhoben haben.
Um Ihre Rechte zu wahren, müssen Sie Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch kann mit dem beigefügten
Formular erhoben werden. Er muss bis zum 31.12.2022 bei der Bezügestelle eingegangen sein.
Der SRV hält die aktuelle Rechtslage für verfassungswidrig sowie den
aktuellen Entwurf für die Umsetzung der
BVerfG-Entscheidung zum Mindestabstand der Besoldung von der
Grundsicherung nicht für geeignet, eine den verfassungsrechtlichen
Anforderungen genügende und den
Anforderungen von 36.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsemfängerinnen und Versorgungsempfängern
entsprechende Besoldung im Freistaat
Sachsen zu gewährleisten. Dies hat der SRV gegenüber dem Finanzministerium in seiner ausführlichen Stellungnahme zu dem Referentenentwurf
deutlich gemacht, die auf
der Homepage des SRV im Einzelnen
nachzulesen ist (siehe Dokument am Ende).
Die Berechnung des Mindestabstandes von 115 % der niedrigsten
Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau, die das Finanzministerium auf den Cent genau vorgenommen hat, ist eine Spitzausrechnung, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich ablehnt. Der SRV errechnet aus den durch das Finanzministerium vorgelegten
Zahlen allein für das Jahr 2018 eine Unteralimentation von mindestens
15 %. Im Jahr 2018 – exakte Zahlen für spätere Jahre liegen nicht vor, so dass diese rechnerisch fortgeschrieben werden
müssen – lag die niedrigste Besoldung in etwa auf dem Niveau der Grundsicherung.
Tatsächlich lag sie aber sogar noch darunter, weil das Finanzministerium die Besoldung auf fragwürdige Weise hoch- und
das Grundsicherungsniveau ebenso heruntergerechnet
hat.
Die Maßnahmen, die das Finanzministerium dem
Landtag zur Korrektur vorschlagen will (Erhöhung der Beihilfesätze für Familienangehörige und verheiratete Beamte mit mindestens 2 Kindern, Streichung einer Besoldungsgruppe) hält der SRV für völlig unzureichend, um
die Verfassungswidrigkeit zu
beseitigen. Diese verletzen ihrerseits die Anforderungen an eine verfassungsmäßige Besoldung. Im Ergebnis dieser Maßnahmen hängt das Einkommen in wesentlichem Umfang nicht mehr vom Amt ab, sondern von Familienstand und Kinderzahl.
Das sind jedoch keine
verfassungsmäßig zulässigen Kriterien. Besoldung ist keine Sozialleistung, sondern geschuldet, weil der Beamte seine ganze
Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung
stellt.
Daher setzt sich der SRV dafür
ein:
Solange dies nicht gewährleistet ist, wird angeregt, von der Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann mit dem beigefügten Formular erhoben werden.
Reinhard Schade
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
letzte Aktualisierung: 18. Juli 2023