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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Seiten und unserer Arbeit!

Der Sächsische Richterverein ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen. 

Der Verein streitet für die beruflichen Interessen aller Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und für die Entwicklung des Rechts auf demokratischer Grundlage.

 

Alle aktuellen Infos lassen sich ganz einfach durch Runterscrollen finden!

Unsere nächsten Termine:

 

26.04.-28.04.24

JuRiStA-Seminar DRB

 

23.05.2024

Landesvorstandssitzung in Chemnitz

 

13.06.2024

SRV-Tag in Dresden




DRB-Seminar für junge Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (JuRiStA-Seminar)

Nach dem wiederholt erfolgreichen Durchgang im Oktober 2023 setzt der Deutsche Richterbund seine Seminarreihe für junge Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte „JuRiStA“ vom 26. bis 28. April 2024 in Berlin fort.

Die Anreise erfolgt am Freitagnachmittag bis 17:30 Uhr, die Rückreise am Sonntagmittag gegen 13:00 Uhr.

 

Die Reisekosten trägt Ihr Landes- bzw. Fachverband. Die Kosten für die Übernachtungen sowie für die Verpflegung übernimmt der Deutsche Richterbund.

 

Das Seminar bietet Gelegenheit zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aller Gerichtsbarkeiten und aller Bundesländer. Ziel des Seminars ist es, jungen Kolleginnen und Kollegen Möglichkeiten des Tätigwerdens außerhalb des eigenen Dezernats aufzuzeigen.

 

Gegenstand des Seminars werden u.a. sein:

 

·     Abordnungen im Rahmen justizieller Entwicklungsprojekte (z.B. IRZ) / Internationale Abordnungen
Referenten aus dem Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO) und der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) berichten über Möglichkeiten, Kurzzeiteinsätze im Ausland wahrzunehmen.

·     Abordnungen innerhalb Deutschlands am Beispiel des BMJ

Referatsleiter aus dem BMJ und ein(e) abgeordnete( r) Kollege/Kollegin berichten über die Voraussetzungen.

·       Abordnungen an Bundesgerichte und den Generalbundesanwalt
Die Personalreferenten des Bundesgerichtshofes und des Generalbundesanwaltes stellen die entsprechenden Möglichkeiten vor. Ein(e) an den GBA abgeordnete(r) Kollege/Kollegin berichtet von ihren/seinen Erfahrungen.

     Weiteres Thema ist die Abordnung an das BVerfG.

·         Beurteilungswesen

·         Richterliche Ethik

·         Der Deutsche Richterbund: Struktur, Ziele und Beteiligungsmöglichkeiten.

 

Traditionell berichtet im Rahmen des Seminars ein herausragender Jurist oder eine herausragende Juristin über seine bzw. ihre Karriere in der Justiz. Für das Seminar im April 2024 ist es uns gelungen, Herrn Dr. Werner Richter, Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, als „Stargast“ zu gewinnen. Er wird uns und Ihnen einen persönlichen Bericht zu seiner beruflichen Vita geben.

 

Wenn Sie an dem Seminar teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 15.03.2024 bei Ihrem Bezirks- oder Fachverband. Das nächste Seminar findet dann am 25.-27.10.2024 statt.


+++Nachruf+++

Wir trauern um unseren Kollegen und langjährigen Wegbegleiter im Vorstand des Sächsischen Richtervereins Andreas Zimmer.

 

Wir werden ihn als kompetenten, streitbaren Fachmann und loyalen Mitstreiter über die vielen Jahre der Ausübung seines Mandates im Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins in Erinnerung behalten. Er begleitete maßgeblich die Auseinandersetzungen mit dem Dienstherren zur amtsangemessenen Alimentation der Kolleginnen und Kollegen, war federführend bei der Vorbereitung der Widerspruchsaktionen und der letztlich obsiegend geführten Musterklagen. Beim Ringen um inhaltliche Positionen war er oft der besonnene Anker in allem, egal ob juristischen oder rechtspolitischen Diskussionen.

 

Seine Weltoffenheit und Zugewandtheit ermöglichte es ihm, anderen nicht nur zuzuhören, sondern sie auch maßgeblich überzeugen zu können. Es war für uns immer bereichernd, mit ihm über Kunst und schöne Dinge des Alltags zu sinnieren.

 

Wir verlieren in ihm einen wunderbaren Menschen.

 

In stillem Gedenken

Der Landesvorstand


SRV-Aktuell vom 14.02.2024

+++ Nochmals: Übertragung des Tarifergebnisses und weiter beabsichtigte Besoldungserhöhungen wegen amtsangemessener Besoldung+++


Bautzen, 14.02.2024:
Noch einmal informieren wir über die die Einzelheiten der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023:


Geplant sind:
Sonderzuwendungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise von insgesamt 3.000 Euro:

  • Inflationsausgleichzahlungen in Höhe von 1.000 Euro für 2023 und 200 Euro monatlich für Januar bis Oktober 2024 mit einer Vorab-Zahlung, wenn möglich noch Ende Februar 2024, spätestens Ende März

Versorgungsempfänger erhalten die Inflationsausgleichszahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.


Anhebung der Besoldung sowie der der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger:

  • Reguläre Tarifübertragung: Anhebung der Besoldung zum 1. November 2024 um 4,76 % (Umrechnung Sockelbetrag von 200 Euro), zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5%

Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation:

  • Erstattung der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung von berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner (33,08 Euro mtl. ab 1. Januar 2024)
  • Erhöhung des Ehegatten- und Kinderanteils im Familienzuschlag auf jeweils 246,00 Euro monatlich (rückwirkend ab 1. Januar 2024)
  • Monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1% des Grundgehaltes einschließlich der Amtszulage (rückwirkend ab 1. Januar 2024)

Diese Eckpunkte hat uns Staatsminister Vorjohann am 19. Januar 2024 vorgestellt. Sie sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Reinhard Schade


Vortragsveranstaltung der BG Dresden am 13. März 2024

In bewegten Zeiten sollten wir – um zwei wohlbekannte Buchtitel aufzugreifen – unseren Blick nicht nur auf „Furchtbare Juristen“ richten, sondern gerade auch auf „Furchtlose Juristen“.
Die Bezirksgruppe Dresden lädt daher ein zu einer Vortragsveranstaltung, die am Mittwoch, den 13. März 2024, ab 17.00 Uhr im Saal A2.133 des Landgerichts Dresden stattfinden wird.
An diesem Abend wird Dr. Mario Müller uns mit Rechtsanwalt und RiBVerfG a.D. Fabian von Schlabrendorff einen jener furchtlosen Juristen vorstellen. Zum Hintergrund:
Fabian von Schlabrendorff nahm in den Reihen der Widerstandsbewegung gegen Hitler eine Sonderstellung ein. Während des Zweiten Weltkrieges wurde er zum engsten Vertrauten von Henning von Tresckow und somit einer der wichtigsten Widerstandskämpfer im Stab der Heergruppe Mitte, wo er federführend an der Vorbereitung und Durchführung des Bombenattentats vom 13. März 1943 beteiligt war. Als »Sonderhäftling« von der SS in die »Alpenfestung« verschleppt, gehörte er zu den wenigen Mitgliedern des Widerstandes, die die
NS-Diktatur überlebten. Nach 1945 begann Schlabrendorff eine beispiellose Karriere – unter anderem war er
Mitbegründer des Hilfswerks 20. Juli 1944 e.V. und setzte sich für das Andenken der Mitglieder der Widerstandsbewegung und die finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen ein. Als Rechtsanwalt verteidigte er das Ansehen der Fronde gegen Hitler vor Gericht und bekleidete von 1967 bis 1975 das Amt eines Richters am Bundesverfassungsgerichts.
Unser Referent Mario H. Müller, Dr. phil., geboren 1989 in Plauen (Vogtland), studierte Europäische Geschichte und wurde im Jahr 2022 an der Technischen Universität Chemnitz mit seiner sehr eingängigen, preisprämierten und in einem Publikumsverlag erschienen Biographie über Schlabrendorff promoviert. Derzeit unterrichtet er die Fächer Geschichte, Ethik und Gemeinschaftskunde an einer sächsischen Oberschule in Westsachsen.


Zur besseren Planung und Vorbereitung bitten wir um Anmeldung bis 12. März 2024 unter juergen.scheuring@lgdd.justiz.sachsen.de. Im Anschluss an die Veranstaltung würden wir den Abend gerne noch in einem Lokal in der Dresdner Altstadt ausklingen lassen. Auch insoweit bitten wir daher um entsprechende Mitteilung des Teilnahmeinteresses.


SRV Aktuell vom 25. Januar 2024

+++ Einzelheiten zur Übertragung des Taifergebnisses auf Besoldungs- und Versorgungsempfänger +++


Bautzen, 25.01.2024:
Zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in Sachsen hat am 19. Januar 2024 zwischen den Verbänden und dem Sächsischen Finanzminister Hartmut Vorjohann ein sehr konstruktives Gespräch stattgefunden. Im Ergebnis wird die Tarifeinigung  zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Details stehen nun fest:


Inflationsausgleichszahlung:
Zunächst sollen bis Oktober 2024 auch für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger steuerfreie Zahlungen von insgesamt 3.000 € zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geleistet werden.
Konkret sollen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i. H. v. 1.000 € für das Jahr 2023 und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen i. H. v. 200 € von Januar bis Oktober 2024 gezahlt werden.
Versorgungsempfänger erhalten diese Zahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.


Zeitpunkt der Zahlungen:
Die Zahlungen sollen zeitgleich mit dem Tarifbereich aufgenommen werden. Das heißt, die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung wird Ende Februar, spätestens Ende März gezahlt und Ende März beginnt die Zahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen, rückwirkend ab Januar.


Weitere Tarifübertragung:
Die Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger sollen in zwei Schritten angehoben werden. Zum 1. November 2024 soll eine Anhebung um 4,76% erfolgen. Dies entspricht dem tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrag von 200 €, der aus verfassungsrechtlichen Gründen
(Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und -stufen) in einen linearen Prozentsatz umgerechnet werden muss. Zum 1. Februar 2025 sollen die Bezüge um weitere 5,5% erhöht werden.
Die nun geplanten Schritte erfüllen unsere Forderung nach einer zeitgleichen und systemgerechten Tarifübertragung und werden daher ausdrücklich begrüßt.


Amtsangemessene Alimentation:
Es sind sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um insgesamt eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende amtsangemessenen Alimentation zukunftsfest zu gewährleisten. Nähere Informationen folgen, sobald die Abstimmungen abgeschlossen sind.


Reinhard Schade


Jahresauftaktveranstaltung der Bezirksgruppe Dresden

An einem recht frischen Abend am 11. Januar 2024 trafen sich zahlreiche Mitglieder der Bezirksgruppe Dresden im „Watzke am Goldenen Reiter“ um die Veranstaltungsreihe auch in diesem Jahr fortzusetzen.

 

Nach einer kurzen Begrüßung durch den Vorsitzenden Jens Hertel und der obligatorischen Bestellung von wärmenden und auch stärkenden Getränken erfolgte die Vorstellung des Referenten Herrn Richter am Arbeitsgericht Thomas Guddat, welcher aufgrund seiner dienstlichen Abordnungen und als Vorsitzender der deutsch-polnischen Richtervereinigung ein besonderes Verhältnis zu Polen und dessen Justizsystem hat.

 

Es folgte ein sehr interessanter Vortrag über das polnische Justizsystem und wie dieses von der Regierung der rechtskonservativen PiS-Partei in den Jahren 2015 bis 2023 Stück für Stück ausgehöhlt wurde. So schilderte der Referent beispielsweise, wie zunächst auf rechtswidrige Weise die Mehrheitsverhältnisse im Verfassungsgericht zu Gunsten der Regierungspartei geändert wurden Ferner wurde durch Änderungen am Landesrichterwahlausschuss ein erheblicher Einfluss auf die Ernennung und Abberufung von Richtern und Staatsanwälten genommen. Im Rahmen der wohl schwerwiegendsten Änderung wurde am Obersten Gericht Polens – Sąd Najwyższy – eine Disziplinarkammer geschaffen, welche jeden Richter und Staatsanwalt entlassen konnte. Die dortigen Stellen wurden selbstverständlich mit regierungstreuen Juristen besetzt, die hierdurch zum Teil abenteuerliche Karrieresprünge vollzogen. Ein Zusammenhang mit den persönlichen Verflechtungen zum damaligen Justizminister könnte hier geholfen haben.

 

Insgesamt kann festgehalten werden, dass es erschreckend ist, wie eine Regierung in nur zwei Legislaturperioden in der Lage war die Unabhängigkeit polnischer Gerichte enorm zu schwächen und den rechtstaatlichen Prinzipien in Polen erheblichen Schaden zu zufügen.

 

Als Lichtblick wurde die Parlamentswahl vom letzten Jahr genannt, in welcher die polnische Opposition obsiegte. Die hat als eine der wichtigsten Aufgaben die Rückgängigmachung der „Reformen“ erkannt. Einzig Staatspräsident Duda, welcher der PiS-Partei nahesteht, könnte hier mit seinem Veto-Recht im Weg stehen.

 

Dies alles kann uns nur als Mahnung dienen, da auch in unserem Justizsystem die meisten Gesetze mit einer einfachen (Regierungs-)Mehrheit geändert werden könnten und beispielsweise das von mehreren Seiten gerügte ministerielle Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften weiterhin uneingeschränkt besteht. Auch hier wäre eine politische Einflussnahme auf konkrete Ermittlungsverfahren dem Grunde nach denkbar.

 

Im Anschluss an den Vortrag tauschten sich alle Teilnehmer bei einem wohlschmeckenden Essen über das eben Gehörte und weitere Themen rege aus.

 

Letztlich gebührt dem Referenten Herrn Guddat ein besonderer Dank für die wertvollen Einblicke in unser Nachbarland und die dortigen Vorgänge.

 

BG Dresden


Wahl des Vorstandes der Bezirksgruppe Dresden

Am 15. November 2023 war es mal wieder so weit, die Bezirksgruppe Dresden hatte zur Wahl ihres Vorstandes für die neue Wahlperiode eingeladen. 

Gewählt (bzw. wiedergewählt) wurden:

 

Zum Vorsitzenden:                          Jens Hertel

 

Zu Vorstandsmitgliedern:          

 

  • Monica Olewicki
  • Tim Bohmeier
  • Oliver Jänke
  • David Hendel
  • Jürgen Scheuring
  • Hanns Leibfritz
  • Ullrich Stein

Herzlichen Glückwunsch allen Gewählten!

Jens Hertel

 


SRV Aktuell vom 21. November 2023

+++ Widerspruchsaktion des SRV +++ Besoldung +++

 

Aufruf zum Widerspruch gegen die Besoldung oder Versorgung für das Jahr 2023

 

Bautzen, 20.11.2023: Der SRV ruft dazu auf, auch für das Jahr 2023 Widerspruch gegen die Besoldung und Versorgung einzulegen.

Mit dem im Sommer 2023 verabschiedeten Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz hat der Freistaat beabsichtigt, die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestabstand der Besoldung von der Grundsicherung vorzunehmen (4. Mai 2020, 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17). Das ist nicht gelungen! Eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende und den Anforderungen von 36.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsemfängerinnen und Versorgungsempfängern entsprechende Besoldung im Freistaat Sachsen ist weiterhin nicht gewährleistet.

 

Von der nun beschlossenen Lösung über Nachzahlungen für privat krankenversicherte Angehörige der Beihilfeberechtigten und für im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder, über eine Erhöhung des Familienzuschlages bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrages für das dritte und jedes weitere Kind ab 1. Januar 2023 sowie eine Änderung der Beihilfebemessungssätze ab 1. Januar 2024 sind eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen bereits gar nicht betroffen. Diesen bleibt lediglich der Wegfall des Selbstbehalts von 40 Euro pro Jahr ab 1. Januar 2024 als längst fällige Angleichung an die gesetzlich Versicherten.

 

Die gewählte Lösung legt mit Familienzuschlag und Beihilfebemessungssätzen Maßstäbe zugrunde, die das Bundesverfassungsgericht zwar in einem orbiter dictum als Möglichkeiten angesprochen – aber vermutlich nicht als alleiniges Mittel im Sinn hatte. Dies ergibt sich schon daraus, dass eine der genannten Entscheidungen einen unverheirateten und kinderlosen Richter betraf. Davon, dass eine alleinige Anhebung der Familienzuschläge nicht tragfähig wäre, weil sie dem Leistungsprinzip widerspricht, ging schon der Gesetzesentwurf aus. Die Erhöhung der Beihilfesätze kleidet dies nur in ein anderes Gewand.

 

Aber auch unsere weiteren zahlreichen Bedenken betreffend die einzelnen Berechnungsparameter sind ohne erkennbare Reaktion verhallt. Die aus den Parametern vorgenommene "Spitzausrechnung auf Knopf" auf 115 % des Grundsicherungsniveaus ist nach unserer Auffassung alles andere als rechtssicher und fordert Widerspruch geradezu heraus.

 

Weitere Einzelheiten dazu sind unserer ausführlichen Stellungnahme zu dem Referentenentwurf vom Oktober 2022 zu entnehmen, die auf der Homepage des SRV im Einzelnen nachzulesen ist.

 

Wir empfehlen daher unbedingt, auch für 2023 Widerspruch einzulegen um die eigenen Rechte zu wahren!

 

Widerspruch muss bis zum 31. Dezember 2023 bei der Bezügestelle eingegangen sein.

 

Reinhard Schade

Download
Aufruf mit Vorlage zur Formulierung des Widerspruchs
Aktuell SRV Widerspruchsaktion 2023.pdf
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SRV Aktuell Assessorenveranstaltung am 01.11.2023

 

Leipzig 02.11.2023 Der Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins SRV e.V. traf sich am 01.11.2023 – nach seiner Bootstour für Assessorinnen und Assessoren im Leipziger Südraum im vergangenen Jahr – nun mit 17 Kolleginnen und Kollegen, welche am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn vor allem im Chemnitzer Raum stehen.

 

Bei einer Führung durch die imposante Villa Esche am Chemnitzer Kapellenberg - welche als erster Bau der Moderne in Deutschland gilt - wurde deren Architekt Henry van de Velde (1863–1957) vorgestellt. Von der ebenfalls von van de Velde gestalteten Originalausstattung waren alle, deren eigene Wohnungen eher aus schwedischen Möbelhäusern eingerichtet sind, sehr angetan.

 

Nach dem kulturellen Auftakt gab es anschließend im angrenzenden Restaurant in der Remise und Orangerie einen fachlichen Impuls und zugleich im wahrsten Sinne des Wortes einen Blick über den juristischen Tellerrand und zugleich den der variierenden Vorspeisenteller.

 

Der Sozialpsychologe Prof. Dr. Frank Asbrock, Direktor und wissenschaftlicher Leiter des Zentrums für kriminologische Forschung Sachsen e.V. (ZKFS) - stelle dessen neueste Längsschnittstudie „Es wird immer schlimmer“ zum Einfluss von Kriminalitätsfurcht, Vertrauen und Strafbedürfnis auf die wahrgenommene Kriminalität vor.

 

Prof. Asbrock referierte, die Bevölkerung nehme wahr, dass die Kriminalitätsraten stiegen, obwohl diese statistisch tatsächlich sinken.

 

Ein „protektiver Faktor“, der einer erhöhten Kriminalitätswahrnehmung entgegenwirke, sei, so Prof. Asbrock, Vertrauen in die Justiz. Menschen, die positive Erfahrungen mit Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern machten, wiesen ein höheres Vertrauen in das Justizsystem auf und hätten eine niedrigere Wahrnehmung von Kriminalität als Personen mit einem niedrigeren Vertrauen.

 

Damit war ein erstes Thema zum Austausch mit den Vorstandsmitgliedern beim anschließende Abendessen gesetzt.

 

Was können wir tun, um die gesamtgesellschaftliche Diskrepanz zwischen tatsächlicher und wahrgenommener Kriminalität zu vermindern?

 

Der Vorsitzende des Sächsischen Richtervereins Reinhard Schade schlug den Bogen vom referierten Vertrauen in die Justiz dazu, dass den Richterinnen und Richtern die Rechtsprechung „anvertraut“ sei und warb für ein Engagement im SRV.

 

Er betonte, dem SRV ginge es um die persönliche Unabhängigkeit der Kolleginnen und Kollegen bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften.

 

Der anschließende Austausch zwischen den Proberichterinnen und Richtern und dem Vorstand war beim Hauptgang und Dessert intensiv und für beide Seiten aufschlussreich.

 


SRV Aktuell vom 10. Juli 2023

+++ Tief im Osten … ist es besser. Viel besser, als man glaubt +++
Der Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins hat sich für seine Vorstandssitzung am 06.07.2023 auf den Weg nach Zittau gemacht, um sich dort aus erster Hand über die Situation am Amtsgericht zu informieren.
Erste, wenn auch nicht neue Erkenntnis - ja Zittau liegt ganz schön tief im Osten.
Aber nein, bereits der Kaffee auf dem Marktplatz zeigte, dort herrscht keinesfalls tote Hose, sondern studentisches Flair und grenznahes Stimmengewirr. Der Trubel war so arg, dass wir uns leicht verspäteten…
Im Amtsgericht fand sodann ein reger Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen statt.
Das Amtsgericht Zittau befindet sich - wie die gesamte sächsische Justiz - inmitten eines Ge-nerationenwechsels. Allerdings vor Ort bereits mit der Erfahrung und der daraus abgeleiteten Sorge, dass die Stellennachbesetzungen (noch) schwieriger sein werden, als in anderen Bezirken.
Auf eine zuletzt ausgeschriebene Lebenszeitstelle gab es keine Bewerbung.
1 Assessorin und 2 Assessoren sind nun in der Straf- und Familienabteilung tätig; zwei der drei Assessoren verbringen ihr erstes Probejahr beim Amtsgericht.
Die dortige Geschäftsverteilung fiele leichter, wenn die Regelungen über die Nichtverwendung dienstjunger Assessoren als Betreuungs- und Familienrichter - wieder aus dem GVG gestrichen oder zumindest auf Grund von Vorerfahrungen modifiziert - oder durch das Ministerium von vorneherein dienstältere Assessoren zugewiesen würden.
Alle drei Zittauer Assessoren haben entweder einen familiären Bezug zur Region oder zur Hochschule Zittau / Görlitz.
Naheliegend sprachen sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen dafür aus, die Hochschule zur Universität aufzuwerten und am besten neben Leipzig dort - und nicht in Dresden - eine 2. sächsische Juristenfakultät zu eröffnen.
Dafür müsste der sächsische Staatsminister für Wissenschaft Sebastian Gemkow qua vorherigem Amt als Justizminister doch zu gewinnen sein. Wir werden diese Idee aufgreifen und als Verband nachhaken.
Um die Bindung an Ostsachsen möglichst frühzeitig zu erhalten oder herzustellen, könnte man - so eine weitere Idee vor Ort - über ein Stipendiatenmodell nachdenken: Wer in Ostsachen studiert und dort (auf längere Zeit) bleibt, erhält finanzielle Vorteile. Dies scheint uns jedenfalls gegenüber einer „Buschzulage“ vorzugswürdig
Die jungen Kolleginnen und Kollegen brachten zudem die Idee ein, das „Staatsanwaltsmodell“ mit einer Verwendung ausschließlich bei einer Staatsanwaltschaft und anschließender dortiger Ernennung auch auf ausgewählte Gerichte auszudehnen.
Auch diese Idee werden wir als Verband in die laufende Überarbeitung der Personalgrundsätze
einbringen.

 

Hans Weiß

letzte Aktualisierung: 6. März 2024



Kontakt:

Sächsischer Richterverein

info@richtervereinsachsen.de