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Der Sächsische Richterverein ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen. 

Der Verein streitet für die beruflichen Interessen aller Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und für die Entwicklung des Rechts auf demokratischer Grundlage.

 

Alle aktuellen Infos lassen sich ganz einfach durch Runterscrollen finden!

Unsere nächsten Termine:

 

05./06.09.2024

Seminar zur Mitbestimmung in der Justiz

 

06./07.09.2024

Klausurtagung des Gesamtvorstandes

 

07.11.2024

Landesvorstandssitzung mit anschließender Veranstaltung in Bautzen




Stellungnahmen der Parteien zum Positionspapier des SRV

Infolge der Forderungen des SRV zur Landtagswahl 2024 (s.u. Aktuell vom 23.05.2024) sind bisher nachfolgende Stellungnahmen eingegangen:

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SRV – Aktuell vom 23.05.2024

+++ Forderungen zur Landtagswahl 2024 +++

+++ nach der Landesvorstandssitzung in Zwickau +++

 

Zwickau, 23. Mai 2024: Der Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins traf sich am 23. Mai 2024 im Landgericht Zwickau. Im Anschluss daran kam er mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region zusammen, um sich vor Ort über aktuelle Probleme in der sächsischen Justiz auszutauschen.

 

Insbesondere hat der Landesvorstand das nachstehende Forderungspapier zu den Landtagswahlen in diesem Jahr erstellt und mit der Bezirksgruppe Zwickau rege diskutiert. Es soll an die Parteien mit der Bitte um Stellungnahme übersandt werden.

 

Der volle Wortlaut des Aktuell mit den Forderungen ist der Anlage zu entnehmen.

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SRV Forderungen zur Wahl
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+++Nachruf+++

Wir trauern um unseren Kollegen und langjährigen Wegbegleiter im Vorstand des Sächsischen Richtervereins Andreas Zimmer.

 

Wir werden ihn als kompetenten, streitbaren Fachmann und loyalen Mitstreiter über die vielen Jahre der Ausübung seines Mandates im Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins in Erinnerung behalten. Er begleitete maßgeblich die Auseinandersetzungen mit dem Dienstherren zur amtsangemessenen Alimentation der Kolleginnen und Kollegen, war federführend bei der Vorbereitung der Widerspruchsaktionen und der letztlich obsiegend geführten Musterklagen. Beim Ringen um inhaltliche Positionen war er oft der besonnene Anker in allem, egal ob juristischen oder rechtspolitischen Diskussionen.

 

Seine Weltoffenheit und Zugewandtheit ermöglichte es ihm, anderen nicht nur zuzuhören, sondern sie auch maßgeblich überzeugen zu können. Es war für uns immer bereichernd, mit ihm über Kunst und schöne Dinge des Alltags zu sinnieren.

 

Wir verlieren in ihm einen wunderbaren Menschen.

 

In stillem Gedenken

Der Landesvorstand


SRV-Aktuell vom 14.02.2024

+++ Nochmals: Übertragung des Tarifergebnisses und weiter beabsichtigte Besoldungserhöhungen wegen amtsangemessener Besoldung+++


Bautzen, 14.02.2024:
Noch einmal informieren wir über die die Einzelheiten der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023:


Geplant sind:
Sonderzuwendungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise von insgesamt 3.000 Euro:

  • Inflationsausgleichzahlungen in Höhe von 1.000 Euro für 2023 und 200 Euro monatlich für Januar bis Oktober 2024 mit einer Vorab-Zahlung, wenn möglich noch Ende Februar 2024, spätestens Ende März

Versorgungsempfänger erhalten die Inflationsausgleichszahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.


Anhebung der Besoldung sowie der der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger:

  • Reguläre Tarifübertragung: Anhebung der Besoldung zum 1. November 2024 um 4,76 % (Umrechnung Sockelbetrag von 200 Euro), zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5%

Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation:

  • Erstattung der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung von berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner (33,08 Euro mtl. ab 1. Januar 2024)
  • Erhöhung des Ehegatten- und Kinderanteils im Familienzuschlag auf jeweils 246,00 Euro monatlich (rückwirkend ab 1. Januar 2024)
  • Monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1% des Grundgehaltes einschließlich der Amtszulage (rückwirkend ab 1. Januar 2024)

Diese Eckpunkte hat uns Staatsminister Vorjohann am 19. Januar 2024 vorgestellt. Sie sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Reinhard Schade


SRV Aktuell vom 25. Januar 2024

+++ Einzelheiten zur Übertragung des Taifergebnisses auf Besoldungs- und Versorgungsempfänger +++


Bautzen, 25.01.2024:
Zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in Sachsen hat am 19. Januar 2024 zwischen den Verbänden und dem Sächsischen Finanzminister Hartmut Vorjohann ein sehr konstruktives Gespräch stattgefunden. Im Ergebnis wird die Tarifeinigung  zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Details stehen nun fest:


Inflationsausgleichszahlung:
Zunächst sollen bis Oktober 2024 auch für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger steuerfreie Zahlungen von insgesamt 3.000 € zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geleistet werden.
Konkret sollen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i. H. v. 1.000 € für das Jahr 2023 und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen i. H. v. 200 € von Januar bis Oktober 2024 gezahlt werden.
Versorgungsempfänger erhalten diese Zahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.


Zeitpunkt der Zahlungen:
Die Zahlungen sollen zeitgleich mit dem Tarifbereich aufgenommen werden. Das heißt, die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung wird Ende Februar, spätestens Ende März gezahlt und Ende März beginnt die Zahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen, rückwirkend ab Januar.


Weitere Tarifübertragung:
Die Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger sollen in zwei Schritten angehoben werden. Zum 1. November 2024 soll eine Anhebung um 4,76% erfolgen. Dies entspricht dem tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrag von 200 €, der aus verfassungsrechtlichen Gründen
(Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und -stufen) in einen linearen Prozentsatz umgerechnet werden muss. Zum 1. Februar 2025 sollen die Bezüge um weitere 5,5% erhöht werden.
Die nun geplanten Schritte erfüllen unsere Forderung nach einer zeitgleichen und systemgerechten Tarifübertragung und werden daher ausdrücklich begrüßt.


Amtsangemessene Alimentation:
Es sind sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um insgesamt eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende amtsangemessenen Alimentation zukunftsfest zu gewährleisten. Nähere Informationen folgen, sobald die Abstimmungen abgeschlossen sind.


Reinhard Schade


SRV Aktuell vom 21. November 2023

+++ Widerspruchsaktion des SRV +++ Besoldung +++

 

Aufruf zum Widerspruch gegen die Besoldung oder Versorgung für das Jahr 2023

 

Bautzen, 20.11.2023: Der SRV ruft dazu auf, auch für das Jahr 2023 Widerspruch gegen die Besoldung und Versorgung einzulegen.

Mit dem im Sommer 2023 verabschiedeten Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz hat der Freistaat beabsichtigt, die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestabstand der Besoldung von der Grundsicherung vorzunehmen (4. Mai 2020, 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17). Das ist nicht gelungen! Eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende und den Anforderungen von 36.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsemfängerinnen und Versorgungsempfängern entsprechende Besoldung im Freistaat Sachsen ist weiterhin nicht gewährleistet.

 

Von der nun beschlossenen Lösung über Nachzahlungen für privat krankenversicherte Angehörige der Beihilfeberechtigten und für im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder, über eine Erhöhung des Familienzuschlages bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrages für das dritte und jedes weitere Kind ab 1. Januar 2023 sowie eine Änderung der Beihilfebemessungssätze ab 1. Januar 2024 sind eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen bereits gar nicht betroffen. Diesen bleibt lediglich der Wegfall des Selbstbehalts von 40 Euro pro Jahr ab 1. Januar 2024 als längst fällige Angleichung an die gesetzlich Versicherten.

 

Die gewählte Lösung legt mit Familienzuschlag und Beihilfebemessungssätzen Maßstäbe zugrunde, die das Bundesverfassungsgericht zwar in einem orbiter dictum als Möglichkeiten angesprochen – aber vermutlich nicht als alleiniges Mittel im Sinn hatte. Dies ergibt sich schon daraus, dass eine der genannten Entscheidungen einen unverheirateten und kinderlosen Richter betraf. Davon, dass eine alleinige Anhebung der Familienzuschläge nicht tragfähig wäre, weil sie dem Leistungsprinzip widerspricht, ging schon der Gesetzesentwurf aus. Die Erhöhung der Beihilfesätze kleidet dies nur in ein anderes Gewand.

 

Aber auch unsere weiteren zahlreichen Bedenken betreffend die einzelnen Berechnungsparameter sind ohne erkennbare Reaktion verhallt. Die aus den Parametern vorgenommene "Spitzausrechnung auf Knopf" auf 115 % des Grundsicherungsniveaus ist nach unserer Auffassung alles andere als rechtssicher und fordert Widerspruch geradezu heraus.

 

Weitere Einzelheiten dazu sind unserer ausführlichen Stellungnahme zu dem Referentenentwurf vom Oktober 2022 zu entnehmen, die auf der Homepage des SRV im Einzelnen nachzulesen ist.

 

Wir empfehlen daher unbedingt, auch für 2023 Widerspruch einzulegen um die eigenen Rechte zu wahren!

 

Widerspruch muss bis zum 31. Dezember 2023 bei der Bezügestelle eingegangen sein.

 

Reinhard Schade

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Aufruf mit Vorlage zur Formulierung des Widerspruchs
Aktuell SRV Widerspruchsaktion 2023.pdf
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SRV Aktuell vom 10. Juli 2023

+++ Tief im Osten … ist es besser. Viel besser, als man glaubt +++
Der Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins hat sich für seine Vorstandssitzung am 06.07.2023 auf den Weg nach Zittau gemacht, um sich dort aus erster Hand über die Situation am Amtsgericht zu informieren.
Erste, wenn auch nicht neue Erkenntnis - ja Zittau liegt ganz schön tief im Osten.
Aber nein, bereits der Kaffee auf dem Marktplatz zeigte, dort herrscht keinesfalls tote Hose, sondern studentisches Flair und grenznahes Stimmengewirr. Der Trubel war so arg, dass wir uns leicht verspäteten…
Im Amtsgericht fand sodann ein reger Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen statt.
Das Amtsgericht Zittau befindet sich - wie die gesamte sächsische Justiz - inmitten eines Ge-nerationenwechsels. Allerdings vor Ort bereits mit der Erfahrung und der daraus abgeleiteten Sorge, dass die Stellennachbesetzungen (noch) schwieriger sein werden, als in anderen Bezirken.
Auf eine zuletzt ausgeschriebene Lebenszeitstelle gab es keine Bewerbung.
1 Assessorin und 2 Assessoren sind nun in der Straf- und Familienabteilung tätig; zwei der drei Assessoren verbringen ihr erstes Probejahr beim Amtsgericht.
Die dortige Geschäftsverteilung fiele leichter, wenn die Regelungen über die Nichtverwendung dienstjunger Assessoren als Betreuungs- und Familienrichter - wieder aus dem GVG gestrichen oder zumindest auf Grund von Vorerfahrungen modifiziert - oder durch das Ministerium von vorneherein dienstältere Assessoren zugewiesen würden.
Alle drei Zittauer Assessoren haben entweder einen familiären Bezug zur Region oder zur Hochschule Zittau / Görlitz.
Naheliegend sprachen sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen dafür aus, die Hochschule zur Universität aufzuwerten und am besten neben Leipzig dort - und nicht in Dresden - eine 2. sächsische Juristenfakultät zu eröffnen.
Dafür müsste der sächsische Staatsminister für Wissenschaft Sebastian Gemkow qua vorherigem Amt als Justizminister doch zu gewinnen sein. Wir werden diese Idee aufgreifen und als Verband nachhaken.
Um die Bindung an Ostsachsen möglichst frühzeitig zu erhalten oder herzustellen, könnte man - so eine weitere Idee vor Ort - über ein Stipendiatenmodell nachdenken: Wer in Ostsachen studiert und dort (auf längere Zeit) bleibt, erhält finanzielle Vorteile. Dies scheint uns jedenfalls gegenüber einer „Buschzulage“ vorzugswürdig
Die jungen Kolleginnen und Kollegen brachten zudem die Idee ein, das „Staatsanwaltsmodell“ mit einer Verwendung ausschließlich bei einer Staatsanwaltschaft und anschließender dortiger Ernennung auch auf ausgewählte Gerichte auszudehnen.
Auch diese Idee werden wir als Verband in die laufende Überarbeitung der Personalgrundsätze
einbringen.

 

Hans Weiß

letzte Aktualisierung: 26. August 2024



Kontakt:

Sächsischer Richterverein

info@richtervereinsachsen.de