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Der Sächsische Richterverein ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen. 

Der Verein streitet für die beruflichen Interessen aller Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und für die Entwicklung des Rechts auf demokratischer Grundlage.

Unsere nächsten Termine:

 

28.02.2023 Jahresauftakt-

veranstaltung der

Bezirksgruppe Dresden

 

März 2023 Sitzung des Gesamtvorstands

 

06.07.2023 Sitzung des

Landesvorstands in

Zittau


SRV Aktuell vom 14. November 2022

Widerspruchsaktion des SRV zur Besoldung

Aufruf zum Widerspruch gegen die Besoldung oder Versorgung für das Jahr 2022

Auch wer in vergangenen Jahren Widersprüche eingelegt hat, sollte es wieder tun!


Der SRV ruft dazu auf, Widerspruch gegen die Besoldung und Versorgung des Jahres 2022 einzulegen. Widerspruch einzulegen empfiehlt sich, denn die aktuelle Rechtslage ist was selbst das SMF weiß verfassungswidrig und der aktuelle Entwurf für die Umsetzung der BVerfG-Entscheidung zum Mindestabstand der Besoldung von der Grundsicherung (Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften) verfassungsrechtlich ungenügend. Zudem sieht er keine rückwirkende automatische Anhebung von Bezügen wegen Prognosefehlern oder Fehleinschätzungen der Verfassungsmäßigkeit für Betroffene vor, die keinen Widerspruch erhoben haben.


Um Ihre Rechte zu wahren, müssen Sie Widerspruch einlegen.


Der Widerspruch kann mit dem beigefügten Formular erhoben werden. Er muss bis zum 31.12.2022 bei der Bezügestelle eingegangen sein.


Der SRV hält die aktuelle Rechtslage für verfassungswidrig sowie den aktuellen Entwurf für die Umsetzung der BVerfG-Entscheidung zum Mindestabstand der Besoldung von der Grundsicherung nicht für geeignet, eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende und den Anforderungen von 36.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsemfängerinnen und Versorgungsempfängern entsprechende Besoldung im Freistaat Sachsen zu gewährleisten. Dies hat der SRV gegenüber dem Finanzministerium in seiner ausführlichen Stellungnahme zu dem Referentenentwurf deutlich gemacht, die auf der Homepage des SRV im Einzelnen nachzulesen ist (siehe Dokument am Ende).


Die Berechnung des Mindestabstandes von 115 % der niedrigsten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau, die das Finanzministerium auf den Cent genau vorgenommen hat, ist eine Spitzausrechnung, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich ablehnt. Der SRV errechnet aus den durch das Finanzministerium vorgelegten Zahlen allein für das Jahr 2018 eine Unteralimentation von mindestens
15 %. Im Jahr 2018
exakte Zahlen für spätere Jahre liegen nicht vor, so dass diese rechnerisch fortgeschrieben werden müssen lag die niedrigste Besoldung in etwa auf dem Niveau der Grundsicherung. Tatsächlich lag sie aber sogar noch darunter, weil das Finanzministerium die Besoldung auf fragwürdige Weise hoch- und das Grundsicherungsniveau ebenso heruntergerechnet hat.


Die Maßnahmen, die das Finanzministerium dem Landtag zur Korrektur vorschlagen will (Erhöhung der Beihilfesätze für Familienangehörige und verheiratete Beamte mit mindestens 2 Kindern, Streichung einer Besoldungsgruppe) hält der SRV für völlig unzureichend, um die Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Diese verletzen ihrerseits die Anforderungen an eine verfassungsmäßige Besoldung. Im Ergebnis dieser Maßnahmen hängt das Einkommen in wesentlichem Umfang nicht mehr vom Amt ab, sondern von Familienstand und Kinderzahl. Das sind jedoch keine verfassungsmäßig zulässigen Kriterien. Besoldung ist keine Sozialleistung, sondern geschuldet, weil der Beamte seine ganze Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung
stellt.

 

Daher setzt sich der SRV dafür ein:

  • nicht allein die lineare Erhöhung im Tarifergebnis zu berücksichtigen, sondern auf dessen Volumen abzustellen, was zu einer Erhöhung der Grundgehälter und Zuschläge um 3,25 % führen würde 
  • eine lineare Tabellenerhöhung, um das Binnenabstandsgebot zu wahren und die Unwuchten im Besoldungssystem zu vermeiden
  • wie in der Vergangenheit üblich, Nachzahlungen aufgrund von Prognosefehlern oder Fehleinschätzungen der Verfassungsgemäßheit der Besoldung auch jenen zu gewähren, die nicht jedes Jahr vorsorglich in Widerspruch gehen.

Solange dies nicht gewährleistet ist, wird angeregt, von der Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Der Widerspruch kann mit dem beigefügten Formular erhoben werden.

 
Reinhard Schade

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Formular zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die Besoldung im Jahr 2022
Widerspruchsformular_2022.pdf
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

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Stellungnahme des SRV
SRV StN Gesetzentwurf 22-10-14.pdf
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SRV Aktuell vom 24. Juni 2022

SRV Vorstandswahlen - Vorsitzender Reinhard Schade im Amt bestätigt


Am 21. Juni 2022 fand die diesjährige Mitgliederversammlung statt, verbunden mit der „langen Nacht der Justiz“. Die Coronazahlen erlaubten es uns, diese Veranstaltung in Präsenz durchzuführen. Wesentlicher Tagesordnungspunkt der Mitgliederversammlung bildete die Neuwahl des Landesvorstandes. Die folgenden Kandidatinnen und Kandidaten wurden gewählt und haben die Wahl angenommen:


Vorsitzender: RiLG Reinhard Schade


Vorstandsmitglieder: RiinLG Katja Arndt, RiSG Dr. Alexander Brech, StA Franz, WauRiAG Dr. Stefan Henke, RiinLSG Esther Kemper, RiAG Frank Ponsold, RiinAG Romy Scharf, OStAin Karin Schreitter-Skvortsov, VRiLG Hans Weiß, RiLSG Andreas Zimmer.


Die konstituierende Sitzung des neuen Vorstandes wird in der 28. Kalenderwoche stattfinden.


Der Kassenbericht und der Kassenprüfbericht verzeichneten nur positive Meldungen. Der Verein steht auf einer soliden finanziellen Grundlage und konnte so in diesem Jahr die Dampferfahrt für Assessoren problemlos finanzieren.


Dem bisherigen Landesvorstand wurde Entlastung erteilt. Die Vorstandsmitglieder Dr. Hartwig Kasten, Franziska Heerwig, Michael Wehnert und Dr. Andreas Stadler sind nicht mehr zur Wahl angetreten. Ihnen gebührte der besondere Dank des Vorsitzenden. Dr. Andreas Stadler vertritt unsere Interessen nunmehr im Präsidium des Deutschen Richterbundes.


Inhaltlich wagte sich die Ministerin im Anschluss an die Mitgliederversammlung an ein Referat zur Ersatzfreiheitsstrafe, wobei sie ihre ablehnende Haltung betonte. Sowohl dafür als auch für die Politik der Stellenbesetzung beim SMJusDEG musste sie durchaus Kritik einstecken. Die Diskussionsfreude hat dies angeregt. Daran gilt es in den nächsten Gesprächen mit der Ministerin anzuknüpfen.


Der Co-Vorsitzende des DRB, Joachim Lüblinghoff, hielt ebenfalls ein Grußwort.

SRV Aktuell vom 2. Mai 2022

DRB-Bundesvertreterversammlung - SRV-Vertreter ins Präsidium gewählt


Am Donnerstag und Freitag der vergangenen Woche trat turnusmäßig die Bundesvertreterversammlung (BVV) des Deutschen Richterbundes zusammen. Den SRV haben dort der Landesvorsitzende Reinhard Schade und die Vorstandsmitglieder Romy Scharf, die zuvor bereits an der Tagung der Assessorenvertreter teilgenommen hatte, und Dr. Alexander Brech vertreten.


Die BVV hat ein neues Führungsduo gewählt. Unser Bundesverband wird künftig von den Co-Vorsitzenden Andrea Titz (VPräsinLG Traunstein, BY) und Joachim Lüblinghoff (VRiOLG Hamm, NW) geführt.


Daneben wählte die BVV auch ein neues Präsidium. Wir freuen uns, dass unter den neu ins Präsidium gewählten Kolleginnen und Kollegen auch unser langjähriges Vorstandsmitglied Dr. Andreas Stadler ist. Viele haben da-von bereits durch unsere Meldungen in den sozialen Netzwerken und die Pressemitteilung des DRB erfahren. Zum ersten Mal ist ein SRV-Mitglied in diesem Gremium vertreten. Voraussichtlich wird er im Präsidium in den nächsten drei Jahren für das Thema Besoldung verantwortlich sein und so an seine engagierte Arbeit im Landesverband und in den Gesprächen mit dem Finanzministerium und den Spitzenverbänden der Beamten anknüpfen können. Gerade nachdem diese Gespräche zuletzt gescheitert waren und neue Rechtsstreitigkeiten absehbar sind, kann ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen nur nützlich sein.


Inhaltlich befasste sich die BVV daneben vor allem mit den Themen Audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafverfahren und Massenverfahren. Hinsichtlich der audiovisuellen Aufzeichnung hat die BVV das Präsidium beauftragt, den Prozess kritisch zu begleiten, aber keine Fundamentalopposition zu betreiben. Angesichts der klaren politischen Weichenstellungen müsse vor allem eine Lösung gefunden werden, die handhabbar ist und das Revisionsrecht unangetastet lässt. Das Phänomen der Massenverfahren reiche weit über den Dieselskandal hinaus und bedürfe einer breit angelegten Betrachtung. Eine Arbeitsgruppe hat dafür ein Papier als Diskussionsgrundlage erarbeitet.


Ein wichtiger Termin kann schon jetzt festgehalten werden: Der nächste RiStA-Tag findet vom 29. bis 31. März 2023 in Weimar statt. Nach dem corona-bedingten Ausfall im Jahr 2020 wird es im kommenden Jahr um „Programmiertes Recht“ gehen. Der RiStA-Tag wird mit spannenden Fortbildungsthemen aufwarten und ein einzigartiges Forum für den kollegialen Austausch bieten.

SRV Aktuell vom 25. März 2022

Besoldung - Böses Foul von DGB & GdP - SRV reagiert


In dieser Woche haben DGB und GdP ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit – mit drei Wochen Verzögerung – über den Abbruch der Besoldungsgespräche informiert und dabei auch den Vertretern des SRV unprofessionelles Verhalten und unzureichenden Entscheidungswillen vorgeworfen.


Diese Behauptungen weisen wir entschieden zurück!


Tatsache ist, dass wir bereit waren, das Lösungskonzept des Finanzministeriums als „vertretbar“ zu bezeichnen. Das war dem Finanzministerium aber nicht genug. Vielmehr sollten wir:

  •  das – verfassungsrechtlich offensichtlich hoch riskante und für alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger nachteilige – Konzept des Finanzministeriums politisch unterstützen und
  •  unseren Mitgliedern keine Widersprüche empfehlen – wissend, dass sie ohne Widerspruch künftig keine Nachzahlungen erhalten und so erhebliche Nachteile erleiden würden.

Das kam nicht in Betracht, denn niemals war, ist oder wird der SRV bereit sein, seinen Mitgliedern und allen anderen Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern zu schaden.


Genau das wäre geschehen, wären wir auf die Forderungen des Finanzministeriums eingegangen. Daran kann auch das Werbegeschenk des Krankenversicherungszuschlags, dem DGB und GdP nachtrauern, nichts ändern. Selbst in der niedrigsten Besoldungsgruppe entsprächen 70 € mehr im Monat (für Polizeibeamte nur 35 €) lediglich 3 % des Grundgehalts und damit weniger als der aktuelle Wert, in dem die Entwicklung der Besoldung hinter der der Tarifgehälter zurückbleibt. Unter diesen Umständen kann man nicht auch noch auf Rechtsbe-helfe und mögliche Nachzahlungen verzichten.


Der SRV wird niemals einen Zweifel daran zulassen, dass es allein die Interessen unserer Mitglieder und aller Beamten, Richter und Versorgungsempfänger sind, die wir vertreten!

letzte Aktualisierung: 10. Februar 2023



Kontakt:

Sächsischer Richterverein

info@richtervereinsachsen.de